RFG Fischerhude

Reiten und Fahren in Fischerhude

Kutschenführerschein seit Juni 2017

Montag 19. Juni 2017 von Paula Bischoff

 

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Liebe Fahrerinnen und Fahrer,
seit dem 1. Juni gibt es einen Kutschenführerschein. Jeder, der mit einem Gespann im Straßenverkehr teilnimmt soll seine Qualifikation über einen Kutschenführerschein nachweisen. Es wird zwischen zwei Arten unterschieden:
• Kutschenführerschein A für Privatpersonen und
• Kutschenführerschein B Gewerbe für gewerbliche Fahrer
Personen die bereits ein FN-Fahrabzeichen besitzen, können den Führerschein anhand eines Formblattes und für eine Gebühr von 11,70 Euro bei der FN beantragen. Das Formblatt findet ihr unter: https://www.pferd-aktuell.de/shop/index.php/cat/c104_Formulare—Antraege.html#20102
Auch der gewerbliche Kutschenführerschein wird auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen von der FN ausgestellt. https://www.pferd-aktuell.de/kutschenfuehrerschein/kutschenfuehrerschein-b-gewerbe/kutschenfuehrerschein-b-gewerbe
Weitere Informationen zu diesem Thema findet ihr unter: https://www.pferd-aktuell.de/kutschenfuehrerschein/kutschenfuehrerschein

Viele Grüße eure Paula Bischoff (Fahrwartin RFG Fischerhude)

 

Dieser Beitrag wurde erstellt am Montag 19. Juni 2017 um 15:46 und abgelegt unter Allgemeines. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Kommentare und Pings sind derzeit nicht erlaubt.

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